H A U S O R D N U N G

 

Wir haben gemeinsam folgende Grundregeln für unser Zusammenleben festgelegt:

 

1.  Wir sind höflich und freundlich zueinander und helfen uns gegenseitig.

     Konflikte lösen wir gewaltfrei.

 

2.  Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte und der anderen Mitarbeiter der Schule.

 

3.  Ab 7.20 Uhr ist die Schule geöffnet. Bis 7:35 Uhr sind alle Schüler in der Schule.

     Nach Unterrichtsschluss, dem Mittagessen oder anderen Schulveranstaltungen

     verlassen Crinitzer SchülerInnen das Schulhaus und das Schulgelände.

 

4.  In den kleinen Pausen bleiben wir im Unterrichtsraum.

     In den Hofpausen begeben wir uns unverzüglich auf den Schulhof.

     Das Frühstück nehmen wir gemeinsam im Klassenraum ein.

 

5.  Im Schulhaus verhalten wir uns ruhig, gehen langsam und leise.

 

6.  Wir GrundschülerInnen halten uns bis zur Busabfahrt in den zugewiesenen Räumen auf.

     An den Bushaltestellen befolgen wir die Anordnungen der Aufsicht und sind zueinander rücksichtsvoll.

 

7.  Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus, auf dem Schulgelände und im Speiseraum:

  • nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch u. räumen den Platz auf
  • verlassen den Arbeitsplatz im sauberen Zustand

8.  Verboten sind:

  • unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes
  • Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, der Pausen und Freizeit bis zur Busabfahrt
  • Rauchen auf dem Schulgelände
  • Radfahren auf dem Schulhof
  • Mutwilliges Zerstören oder Beschädigen der Einrichtungen der Schule(Schadenersatz)
  • Werfen von Gegenständen (Steine, Schnee u.a.)
  • das Mitbringen und das Benutzen von Laserpointern
  • das Mitbringen von Messern jeder Art, Waffen und gefährlichen Gegenständen 
  • das Benutzen von Handys im Schulhaus und Schulgelände

Als Heinz-Sielmann-Schule achten wir darauf, dass die Außenanlagen der Schule nicht beschädigt und zerstört werden.

Durch das Einhalten unserer Hausordnung wollen wir ein Schulleben miteinander entwickeln, in dem sich jeder von uns wohlfühlen kann.

Im Auftrag  der Schulkonferenz wirksam ab 2014.

 

Carmen Förster

Schulleiterin


 HAUSORDNUNG (Ausgabe für die Eltern)


Allgemeine Regeln


1. Grundsätzliches

1.1 Gefährdung

1.2 Sachbeschädigung

1.3 Auftreten in der Öffentlichkeit


2. Unterrichtsbetrieb

2.1 Anwesenheitspflicht

2.2 Stundeneinteilung

2.3 Stundenwechsel

2.4 Pausen

2.5 Stundenplan

2.6 Betreten und Verlassen der Schule

2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände

2.8 Bild- und Tonaufnahmen


3. Der Essenraum

4. Erkrankungen - Beurlaubungen – Befreiungen

4.1 Erkrankungen

4.2 Beurlaubungen

4.3 Befreiungen


5. Mitteilungen

6. Konflikte

7. Beschwerden

8. Sauberkeit und Ordnung

9. Rauchverbot

10. Allgemeines

11. Maßnahmen

 

I. Das sollte man aufmerksam lesen und sich durch den Kopf gehen lassen

In unserer Schule treffen sich täglich auf engem Raum viele Menschen, um zusammen zu lernen, zu arbeiten, zu spielen, etwas zu erleben…

Dazu brauchen wir feste Regeln, nach denen sich alle richten und auf die sich alle verlassen können.

Regel Nr.1    

Aufgabe unserer Schule ist es, gutes Lernen zu ermöglichen, deshalb
hat der Unterricht gegenüber allem Vorrang.

 

 

Regel Nr.2

Menschen sind immer unterschiedlich, auch bei uns. Keiner hat deshalb das Recht, andere zu diskriminieren, zu bedrohen oder zu verspotten.

 

 

Regel Nr.3

Niemand darf bei uns körperlich oder in seiner Ehre verletzt werden.
Darum bemühen wir uns, Probleme fair und gewaltlos zu lösen.

 

 

Regel Nr.4

Schule“ kostet viel Geld, das durch die Arbeit anderer verdient werden muss,
deshalb gehen wir mit unserem Gebäude, den Möbeln und den Unterrichts-materialien sorgsam um. Wir achten auch das, was Schüler, Eltern und
Lehrer in unserer Schule geschaffen haben.

 

 

Regel Nr.5

Wenn wir uns bemühen, lassen sich Lärm und Stress einschränken.
Wir lassen den anderen ausreden, sagen unsere Meinung ruhig, stören Gespräche nicht und akzeptieren auch die Meinung anderer.
Vereinbarungen und Zeiten halten wir ein. Erwachsene, die wir im Schulgelände
treffen, grüßen wir höflich.


Diese Regeln sind Grundlage. Wir brauchen jedoch weitere Vereinbarungen, die uns den Ablauf des Schulalltages erleichtern. Sie betreffen die verschiedensten Bereiche.

 

1. Grundsätzliches

1.1 Gefährdung


Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten.

Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen.


1.2 Sachbeschädigung


Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets bei der Sekretärin abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Beschädigungen sind dem Lehrer, dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.

Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.


1.3 Auftreten in der Öffentlichkeit


Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.



2. Unterrichtsbetrieb

2.1 Anwesenheitspflicht


Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Alle Schüler sind bis 7:35 Uhr in der Schule, damit sie sich auf den Unterricht vorbereiten können. Beim ersten Klingeln zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Klingeln beginnen kann.

Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf. Wiederholtes zu spät Kommen zieht Erziehungsmaßnahmen nach sich.

Jeder erscheint pünktlich mit vollständigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht. Freistellungen vom Unterricht sind rechtzeitig auf schriftlichen Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) möglich.



2. Stundeneinteilung


1. Stunde

Frühstück

07:40 - 08:25

08:25 - 08:35


2. Stunde

08:35 - 09:20


Hofpause

09:20 – 09:35


3. Stunde

09:40 – 10:25


4. Stunde

10:35 – 11:20


Mittagspause

11:20 – 11:50


5. Stunde

11:50 – 12:35


6. Stunde

12:40 – 13:25


7. Stunde

13:35 – 14:20




2.3 Stundenwechsel


Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler im Klassenzimmer.

Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung im Sekretariat erstatten.



2.4 Pausen


Die Schüler bleiben bei kleinen Pausen (5- bzw. 10-Minutenpausen) im Klassenraum oder wechseln zügig den Raum.

In den großen Pausen verlassen die Schüler nach dem Frühstücken den Klassenraum und begeben sich auf den Schulhof. Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen gehen zunächst in den Essenraum und nehmen dort ihr Mittagessen ein und begeben sich anschließend auf den Schulhof.

Das Rennen in den Fluren ist verboten.



2.5 Stundenplan


Abweichungen vom normalen Stundenplan sind  aus dem  Vertretungsplan ersichtlich. Jeder Schüler ab der 3. Klasse ist verpflichtet, sich darüber zu informieren.



2.6 Betreten und Verlassen der Schule


Ab 7.20 Uhr ist die Schule geöffnet. Fahrräder werden vor der Schule in die vorgesehenen Fahrradständer abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern.

Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen.

Zum Parken sind die ausgewiesenen Parkflächen zu verwenden. Zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes sind die vorgesehenen Wege zu benutzen.

Während des Schultages ist es allen Schülern untersagt, sich aus dem Schulgelände zu entfernen. Eine Ausnahme besteht nur für ortsansässige Schüler, die zum Mittagessen nach Hause gehen.

Klasse1:

Die Eltern dürfen ihre Kinder in der 1. und 2. Woche des Schuljahres in das Klassenzimmer begleiten. Ab der 3. Schulwoche bis zu den Oktoberferien können die Eltern ihre Kinder in die Garderobe begleiten. Spätestens 7.35 Uhr verlassen die Eltern das Schulhaus.

Nach den Oktoberferien gilt für die Kinder der Klassenstufe 1 die Regelung wie für die Klassen 2 - 6.

Klasse 2 - 6:

Die Eltern begleiten ihre Kinder nicht in das Schulhaus.

Ausnahmen:

Am 1. Schultag nach den Sommerferien können die Eltern die Kinder in das Klassenzimmer begleiten (Transport der Arbeitsmaterialien).

Schüler, die anerkannt der Hilfe benötigen, dürfen ebenfalls von den Eltern begleitet werden.



2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände


Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend bis Ende des Schultages einbehalten werden.

Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy als Betrugsversuch.



2.8 Bild- und Tonaufnahmen


Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.




3. Der Essenraum


Generell ist im Essenraum auf angemessene Tisch- und Verhaltensweisen zu achten. Der Essenraum steht allen Schülern von 11:20 bis 12:00 Uhr (Hortkinder) zur Verfügung.

Taschen dürfen in diesem Zeitraum nicht mitgebracht werden.

Die Verwendung von Bechern, Geschirr und Besteck ist im Essenraum obligatorisch. Geschirr etc. wird nach Verwendung in die vorgesehenen Geschirrwagen gestellt. Die Tische werden ordentlich verlassen, damit alle Nutzer ansprechende Verhältnisse vorfinden.




4. Erkrankungen – Beurlaubungen – Befreiungen

4.1 Erkrankungen


Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule am ersten Fehltag vor dem Unterricht telefonisch zu informieren. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung oder ärztliches Attest vorgelegt werden. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist die Schule am ersten Schultag zu benachrichtigen.

Unterrichtsstoff, der durch Abwesenheit versäumt wurde, ist selbstständig nachzuarbeiten. Über das Nachholen von Leistungskontrollen und Arbeiten entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Zum Nachholen von Klassenarbeiten werden genaue Termine vereinbart.


4.2 Beurlaubungen


Beurlaubungen und Befreiungen müssen grundsätzlich vorher schriftlich und begründet beim Klassenlehrer beantragt werden. Eine Entschuldigung nachträglich wird nicht akzeptiert und die Fehltage gelten als unentschuldigt.

Generell gilt: Nicht hinterher für etwas entschuldigen, was vorsätzlich geplant war!


Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf rechtzeitigen (mind. eine Woche vorher) schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch die Klassenlehrerin für maximal drei Tage oder durch die Schulleiterin maximal drei Wochen beurlaubt werden. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.

 

4.3 Befreiungen


Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden oder wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind vorher durch die Klassenlehrerin zu genehmigen. Nachträgliche Befreiungen und Beurlaubungen werden nicht akzeptiert und gelten grundsätzlich als unentschuldigte Fehltage.



5. Mitteilungen


Mitteilungen im Hausaufgabenheft für die Eltern oder für die Lehrkräfte werden sofort von der Gegenseite mit der Unterschrift unterzeichnet.



6. Konflikte


Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst werden.

Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden.

a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.

b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden.

Rat und Auskunft können auch von Elternsprechern eingeholt werden.

c) Erst, wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg eingeschlagen werden.

Schüler wie Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden entgegenzutreten.



7. Beschwerden


Das Ziel von Beschwerden soll die Lösung eines Problems mit Hilfe der Schulleiterin sein.

Im Vorfeld einer sich anbahnenden Beschwerde sollen beide Konfliktparteien zur Feststellung des Sachstandes und ihrer Sichtweisen einen gemeinsamen Termin vereinbaren, um sich (evtl. unter Zuhilfenahme einer Moderation) über das Problem auszutauschen. Es muss für beide Parteien Klarheit über Inhalt und Zeitpunkt der Beschwerde herrschen.

Eine schriftliche oder mündliche Beschwerde bei der Schulleiterin hat so zu erfolgen, dass alle Parteien bei der Eröffnung und Behandlung der Beschwerde von Anfang an zugegen sind.



8. Sauberkeit und Ordnung


Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und die Sauberkeit der Tafel sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Vorgefundene Beschädigungen sind sofort zu melden.

Jacken, Anoraks und Schirme sind an den Garderobehaken unterzubringen. Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.

Zur Anbringung von Informationen, Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln. Anschläge dürfen dort nur mit Genehmigung der Schulleiterin angebracht werden. Umfangreichere Ausschmückungen in den Klassenzimmern können nur nach Rücksprache mit der Klassenleitung gestattet werden.


Zur besseren Lüftung der Klassenräume sollten mehrmals täglich die Fenster geöffnet werden. Dies erfolgt ausschließlich durch die Lehrer bzw. dem Schulpersonal. Auch die Außenjalousien sind nur durch den Lehrer bzw. dem sonstigem Schulpersonal zu bedienen.


9. Rauchverbot


Das Rauchen ist in allen Bereichen für Schüler, Lehrer und Eltern des Schulgeländes untersagt. Bei einer Missachtung des Rauchverbotes der Schüler werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.


10. Allgemeines


Den Anordnungen der Schulleitung, der Lehrer, des Sekretariats, des Hausmeisters, des Küchen- und Reinigungspersonals ist Folge zu leisten.

Die in den Zimmern angeschlagene Evakuierungsordnung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dieser Evakuierungsordnung vertraut zu machen.

In der Turnhalle gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung.


11. Maßnahmen


Der Schulleiterin steht es frei, folgende Maßnahmen bei Nichteinhaltung zu ergreifen:

  1. Belehrung

  2. Ermahnung

  3. Abmahnung

  4. Androhung einer Maßnahme (Anzeige, Hausverbot)

  5. Durchsetzung einer Maßnahme




Beschluss der Schulkonferenz am 07. Juli 2016





gez. Carmen Förster

Schulleiterin