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Übergang zur Sekundarstufe I

Wie weiter nach der 6. Klasse?

Nach der 6. Klasse besuchen die Schülerinnen und Schüler die 7. Klasse an einer weiterführenden Schule, einer Oberschule oder einem Gymnasium. Dabei beraten wir Sie in vielfältigen und individuellen Veranstaltungen:


In einer Elternversammlung im November stellen eine Oberschule und ein Gymnasium den jeweiligen Bildungsgang vor und die Schulleiterin informiert über die Terminleiste sowie das Übergangsverfahren.

 

Im Dezember und Januar bieten die weiterführenden Schulen „Tage der offenen Tür“ an.

 

Bei Interesse können die Schülerinnen und Schüler an einem „Schnuppertag“ an der weiterführenden Schulen teilnehmen. In einem individuellen Beratungsgespräch haben die Eltern die Möglichkeit, die Wahl der Schulart mit dem Klassenlehrer zu besprechen.

 

Mit den Halbjahreszeugnissen erhalten die Schülerinnen und Schüler die Anträge zur Aufnahme in eine weiterführende Schule sowie ein Gutachten über die Lern- und Leistungsentwicklung. Der ausgefüllte Antrag wird bis zum angegebenen Termin wieder in der Grundschule zurückgegeben. Dieser wird gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis und dem Gutachten dem Landesschulamt übergeben.

 

Im Mai/Juni erhalten Sie von der aufnehmenden weitführenden Schule eine Bestätigung. Bei Übernachfrage einer Schule entscheidet das Landesschulamt in welcher Schule das Kind den gewählten Bildungsgang absolvieren kann und informiert die Eltern, Schülerinnen und Schüler.

 

Leitungs- und Begabungsklasse

Schülerinnen und Schüler die besonders begabt sind, können schon nach der vierten Klasse zum Gymnasium wechseln und eine Leistungs- und Begabungsklasse besuchen. Voraussetzung ist die Notensumme von 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder Sachunterricht.


Bis zum Januar des laufenden Schuljahres müssen die Eltern dieser Kinder einen entsprechenden Antrag in der besuchten Grundschule stellen. Dazu können sich die Eltern bzw. Sorgeberechtigten beim Klassenlehrer beraten lassen.