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Hausordnung

Wir wollen uns an unserer Schule wohlfühlen und haben deshalb folgende Grundregeln für unser Zusammenleben festgelegt:


1. Wir sind höflich und freundlich zueinander und helfen uns gegenseitig.
Konflikte lösen wir gewaltfrei.
Bei Problemen sprechen wir mit dem Sozialarbeiter oder einer Lehrkraft.


2. Ab 7.20 Uhr ist die Schule geöffnet. Bis 7:35 Uhr sind alle SchülerInnen in der Schule.


3. Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch und schließen die Fenster.
Nach Unterrichtsschluss, dem Mittagessen oder anderen Schulveranstaltungen verlassen
Crinitzer SchülerInnen das Schulhaus und das Schulgelände.


4. Das Frühstück nehmen wir gemeinsam im Klassenraum ein.
In den kleinen Pausen und bei Regen bleiben wir im Unterrichtsraum.
In den großen Pausen begeben wir uns unverzüglich auf den Schulhof.


5 Im Schulhaus verhalten wir uns rücksichtsvoll, gehen langsam und leise.


6. Wir GrundschülerInnen halten uns bis zur Busabfahrt in den zugewiesenen Räumen auf.
An der Bushaltestelle befolgen wir die Anordnungen der Aufsicht und sind zueinander
rücksichtsvoll.


7. Als „Heinz-Sielmann-Schüler“ achten wir auf Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus sowie,
dass die Außenanlagen der Schule im sauberen und unversehrten Zustand bleiben.


8. Im Speiseraum verlassen den Arbeitsplatz im sauberen Zustand und stellen das Geschirr selbst
weg.


9. Verboten sind:
     - mutwilliges Zerstören oder Beschädigen der Einrichtungen der Schule (Schadenersatz)
     - Werfen von Gegenständen (Steine, Schnee u.a.)
     - Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, der Pausen und Freizeit bis zur Busabfahrt
     - das Mitbringen und das Benutzen von Laserpointern
     - das Mitbringen von Messern jeder Art, Waffen und gefährlichen Gegenständen
     - Radfahren auf dem Schulhof
     - Rauchen auf dem Schulgelände
     - das Anfertigen von Film-, Band- und Tonaufnahmen jeglicher Art während des Schulbetriebes.
       Bei Zuwiderhandlung werden entsprechende Geräte eingezogen und erst bei Nachweis der Löschung den Erziehungsberechtigten wieder zurückgegeben.
     - das Benutzen von Handy/Smartphone/Smartwatch im Schulhaus und Schulgelände
     - verfassungsfeindliche Materialien und fremdenfeindliche Äußerungen in der Schule.
       Zuwiderhandlungen sind unverzüglich der Schulleitung zu melden und werden zur Anzeige gebracht.
     - jegliche körperliche und seelische Gewalt gegenüber Mitschülern und Erwachsenen. Jeder Vorfall ist sofort einer Lehrkraft zu melden.


10. Alle Sachen und Materialien des Kindes sind zu beschriften. Fundsachen eines Schulhalbjahres, die nicht zugeordnet werden können, werden drei Monate
nach dem Schulhalbjahr bzw. nach dem Schuljahr aufbewahrt.


Verstoß gegen die Hausordnung:
Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen müssen mit Erziehungs- und Ordnungs-maßnahmen rechnen. Unsere Erziehungsmaßnahmen sind:
     - Ermahnung der Schülerin/des Schülers
     - Mündliche oder schriftliche Benachrichtigung der Eltern
     - Gemeinsames Gespräch mit der Lehrkraft, der Schülerin/des Schülers und den Eltern
     - Übernahme gemeinnützige Aufgabe in der Schule
     - Ordnungsmaßnahmen entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz § 63 und § 64


Im Auftrag der Schulkonferenz wirksam ab 27.02.2024
gez. Carmen Förster
Schulleiterin